Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9106
BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95 (https://dejure.org/1996,9106)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 1 WB 84.95 (https://dejure.org/1996,9106)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 1 WB 84.95 (https://dejure.org/1996,9106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten - Anfechtbarkeit einer dienstlichen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Der das Ergebnis derartiger Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß als solcher dem Soldaten gegenüber keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189>, vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -).

    Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten gegen truppendienstliche Maßnahmen (§ 17 Abs. 3 WBO), zu denen eine Beurteilung gehört, und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 4.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Dieser habe ihm gegenüber eine Vielzahl von Dienstvergehen behauptet, die Vorwürfe seien im Rechtsmittelverfahren bis auf einen Vorwurf, der Gegenstand des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 4.94 - gewesen sei, ausgeräumt worden.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 4.94, die Akte des BMVg - P II 5 - 483/95 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Haupt teile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Soweit der Antragsteller - hilfsweise - die Verpflichtung des BMVg beantragt, den Beurteilungsbeitrag des damaligen Leiters der MAD-Stelle ... vom Oktober 1994 - zusätzlich - als Sonderbeurteilung in seine - des Antragstellers - Personalakten aufzunehmen, kann offenbleiben, ob der Antrag schon deshalb unzulässig ist, weil er in dieser Form nicht Gegenstand des Antrages vom 26. Mai 1995 war (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>), denn der Antrag wäre in jedem Fall offensichtlich unbegründet.
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 12.85

    Anfechtung einer Beurteilung - Dienstaufsicht - Gerichtliche Nachprüfung - Ablauf

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Der das Ergebnis derartiger Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß als solcher dem Soldaten gegenüber keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189>, vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -).
  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Eine Berufung auf die Bestandskraft einer Beurteilung kann - da die dienstaufsichtliche Prüfung ohnehin unabhängig von der Bestandskraft stattzufinden hat - dann in Betracht kommen, wenn der Soldat auf Grund besonderer Umstände (vgl. § 51 VwVfG) ein "Wiederaufgreifen" der Beurteilung selbst, d.h. des Beurteilungvorgangs bzw. des Beurteilungsverfahrens, in das die personalbearbeitende Stelle in dieser Funktion nicht integriert ist, bei dem hierfür zuständigen Vorgesetzten beantragt und dieser ohne Sachprüfung einen "Zweitbescheid" ablehnt (vgl. hierzu Beschluß vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 251>).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 25.93

    Gerichtliche Überprüfung der Beurteilung eines Soldaten - Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Der das Ergebnis derartiger Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß als solcher dem Soldaten gegenüber keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189>, vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -).
  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78

    Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Hierbei wäre auch zu überprüfen gewesen, ob der Beurteilende, der Leiter MAD-Stelle ..., den Beurteilungsbeitrag ungeprüft übernommen hat, obwohl der Kdr MAD-Gruppe ... bei der Erstellung des Beurteilungsbeitrages möglicherweise befangen gewesen war (vgl. Beschluß vom 18. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 105.78 -).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 175.90

    Beurteilender - Weigerung höherer Vorgesetzter - Weigerung der personalführenden

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Der Senat hat darüber hinaus auch bereits entschieden, daß der Beurteilende keinen Anspruch darauf hat, daß die personalbearbeitende Stelle eine von ihm erstellte Beurteilung nachträglich aufhebt, wenn er sie später für falsch erachtet (vgl. Beschluß vom 9. April 1991 - BVerwG 1 WB 175.90 - <NZWehrr 1991, 159>).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89

    Beschwerdeanlaß - Kenntnis der belastenden Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    So wenig eine nachträgliche Erkenntnis und Aussage des Beurteilenden, dem Beurteilungsbeitrag eines anderen früheren Vorgesetzten ein zu hohes Gewicht beigemessen zu haben und mit der Beurteilung dem "wahren Charakter (sic. des Antragstellers) nicht gerecht" geworden zu sein, seine Beurteilung sei zu streng ausgefallen, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen neuen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 WBO darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 61.89 - und vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 U/B 97.92 -), so wenig sind es Gründe, die ein Wiederaufgreifen des Beurteilungsverfahrens rechtfertigen könnten (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 a.a.O.).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 2.95

    Verwendung eines Berufssoldaten - Erstellung einer Sonderbeurteilung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 13.93 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 -), daß nach der insoweit rechtlich bedenkenfreien Regelung in Nr. 206 ZDv 20/6 eine Sonderbeurteilung nur auf Anforderung der darin genannten personalbearbeitenden Stelle oder anderer ausdrücklich genannter Stellen herbeigeführt wird und deshalb ein Anspruch des Soldaten auf Erstellung einer Sonderbeurteilung und damit auch auf Aufnahme in seine Personalakten, gleichgültig aus welchem Anlaß, nicht besteht.
  • BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 61.89

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 13.93

    Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung, gegen die Neufassung einer Beurteilung

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens;

    Ein Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens setzt allerdings - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 VwVfG - voraus, dass sich die der unanfechtbaren Entscheidung zu Grunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 66.73 -, vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 97.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 35.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2004 - 2 M 98/04

    Bestehen eines gerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf Maßnahmen der

    Bescheide, die im Wege der Dienstaufsicht ergehen, sind der gerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich entzogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.1996 - 1 WB 84.95 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 13.02

    Beurteilung, planmäßige; Aufschieben der Beurteilung wegen eines gerichtlichen

    Diese Bestimmung entspricht dem Fürsorgeprinzip gemäß § 10 Abs. 3 SG und schließt im Übrigen nicht aus, dass über den Soldaten eine Sonderbeurteilung nach Nr. 206 Buchst. a ZDv 20/6 erstellt wird, sofern dies aus Gründen der Personalführung erforderlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 2.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.89 - m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -) wird der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch die Antragsschrift und wenn, wie hier, ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch dieses bestimmt, im vorliegenden Falle also durch die Konkretisierung des - bis dahin unbestimmten - Beschwerdeantrags im Schreiben des Antragstellers vom 20. November 1995.
  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 41.96

    Vorwurf eines Dienstvergehens eines Soldaten - Zuständigkeit des

    Dieser Antrag richtete sich demnach auf eine Maßnahme zur Regelung des Beurteilungsvorgangs bzw. des -verfahrens selbst, in das die personalbearbeitende Stelle in dieser Funktion nicht integriert ist (Beschluß vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96

    Bevorzugung von Schwerbehinderten bei Verwendungsentscheidungen - Grundsätzlicher

    Davon abgesehen wäre ein solches Begehren unzulässig, weil der das Ergebnis einer dienstaufsichtlichen Überprüfung der Beurteilungen durch den BMVg als personalbearbeitende Stelle mitteilende Bescheid keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO ist (vgl. Beschluß vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 - m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung des Senats).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht